Vererben oder Übergeben?

Warum eine Übergabe jetzt Sinn machen könnte oder auch nicht …
Mag. Lisa Rericha, Dr. Moser Anita
Am 29. April hat uns die Substitutin vom Notariat Dr. Peter Höftberger und Dr. Stefan Grünberger Frau Mag. Lisa Rericha über die Möglichkeiten einer Schenkung oder Vererbung aufgeklärt, welche Vorteile sowohl Schenkung als auch Vererbung auf den Tod haben, steuerliche Erbstreitigkeiten reduziert werden können, während Vererbung Sicherheit und Kontrolle bis zum Lebensende bieten. Die Wahl hängt jeweils von den Umständen und Zielen ab.
Es ist jedenfalls ratsam, sich vor einer Entscheidung durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die spezifischen rechtlichen und steuerlichen Folgen zu verstehen. Sie vertreten in Verlassenschaftsverfahren, helfen bei der Nachlassplanung, letztwilligen Anordnungen, Errichtung von Kauf- und Schenkungsverträgen, Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten und rechtswirksamen Umsetzungen der Vorstellungen der Nachlassregelungen und vieles mehr.
Auch steht die Notariatskanzlei bei Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie in allen Bereichen des Erbrechts zur Seite und zur Verfügung.
Text: Gertrude Gruber, Foto: Waltraud Aigner